Die Grundversicherung


Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist die Basis der Krankenversicherungen.
Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss über eine solche Versicherung verfügen.
Der Gesetzgeber regelt die gesetzlichen Bestimmungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherungen (KVG).

Abgedeckt werden in dieser Versicherung die Bereiche Krankheit, Unfall und Mutterschaft.

Weitere Informationen erhalten Sie, indem Sie auf einen der untenstehende Links klicken:

Obligatorische Krankenpflege

Alternatives Versicherungsmodell - SLKK-TelCare-Versicherung


Taggeld-Versicherung nach KVG

Unfall nach KVG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB-KVG)

 

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