Die
obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist die Basis der Krankenversicherungen.
Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss über eine solche Versicherung verfügen.
Der Gesetzgeber regelt die gesetzlichen Bestimmungen im
Bundesgesetz über die Krankenversicherungen (KVG).
Abgedeckt werden in dieser Versicherung die Bereiche Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Weitere Informationen erhalten Sie, indem Sie auf einen der untenstehende Links klicken:
Obligatorische Krankenpflege
Alternatives Versicherungsmodell - SLKK-TelCare-Versicherung
Taggeld-Versicherung nach KVG
Unfall
nach KVG
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB-KVG)