Die obligatorische Krankenpflegeversicherung


Die Krankenpflegeversicherung gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie garantiert die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft, weshalb sie auch "Grundversicherung" genannt wird.

Des Weiteren gelten die Bestimmungen des Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG).

Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf das Nötigste im ambulanten und stationären Bereich. Für einen umfassenden Versicherungsschutz bietet Ihnen die SLKK Versicherungen eine breite Palette an Zusatzversicherungen an, mit denen Sie Ihre Bedürfnisse ganz individuell abdecken können

Allgemeine Versicherungsbedingungen der KRANKENKASSE SLKK

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