So gehen Sie vor, wenn Sie im Ausland erkrankt sind:
- Behandlung in einem EU/EFTA Land: Falls Sie innerhalb der EU oder einem EFTA-Land erkrankten, weisen Sie zur Begleichung der Behandlungskosten Ihre Schweizerische Krankenversicherungskarte KVG, welche gleichzeitig auch die Europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite) ist, vor. Die Abrechnung findet dann über eine aushelfende Stelle direkt mit der KRANKENKASSE SLKK statt.
- Ausserhalb des europäischen Raumes begleichen Sie die Rechnung für ambulante Behandlungen vor Ort und verlangen Sie immer eine detaillierte Rechnung sowie eine Zahlungsbestätigung. Die Originale reichen Sie nach Ihrer Rückkehr zusammen mit der ausgefüllten Meldung für Auslandrechnungen (bitte downloaden) zur Prüfung und Rückerstattung der KRANKENKASSE SLKK ein.
- Stationäre Behandlungen: Rufen Sie unbedingt unsere Notfallnummer +41 44 655 13 58 bei Medicall** an. Dort erhalten Sie einerseits Hilfe, andererseits erfolgt je nach Versicherungsdeckung eine Kostengutsprache direkt ans Spital. In diesem Fall müssen Sie sich nicht um die Rechnung kümmern.
** Medicall, die Notfallzentrale der KRANKENKASSE SLKK, organisiert Ihnen die medizinisch notwendige Heimschaffung. Bitte bedenken Sie, dass die Kosten nur dann vollumfänglich übernommen werden, wenn Sie
- Eine Zusatzversicherung bei der SLKK VERSICHERUNGEN haben
- Die Notrufnummer der Medicall +41 44 655 13 58 kontaktieren und die Heimschaffung über Medicall abwickeln.
Download Formular Meldung für Auslandrechnung