NEUE VERSICHERTENKARTE
Die neue Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG wird voraussichtlich Ende Februar 2010 an alle Kunden der Krankenkasse SLKK ausgeliefert.
Der Bundesrat hat in der Verordnung über die Versicherungskarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK) festgehalten, dass alle Versicherer den versicherungspflichtigen Personen eine Versichertenkarte ausstellen müssen. Ab dem 1. Januar 2010 muss die Versichertenkarte einen Mikroprozessor enthalten, der folgende Anwendungen unterstützt:
- Bearbeitung von Personendaten
- Überprüfung der Berechtigung für den Datenzugriff
- Sperren von Daten mit einem persönlichen Geheimcode (PIN-Code)
- weitere Anwendungen für kantonale Modellversuche.
Bei der Einführung der neuen Versichertenkarte handelt es sich um ein nationales Projekt, welches einiges an Organisation und Logistik erfordert. Die neue Karte muss ausserdem mit der neuen anonymen Sozialversicherungsnummer versehen sein, weshalb sich die Produktion der Karte etwas verzögert. Die Herstellung kann nicht wie bis anhin von der SLKK selber erfolgen, sondern muss wegen des zertifizierten Chips durch eine vom Bundesrat bewilligte Firma ausgeführt werden.
Benutzungsvorschriften zur Versichertenkarte
- Bitte benutzen Sie Ihre persönliche Krankenversicherungskarte bei Ihrem nächsten Besuch bei einem medizinischen Leistungserbringer (Arzt, Apotheke, Spital), welcher zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung abrechnen darf. Sie ist in der Schweiz wie auch im Ausland zur Vereinfachung der administrativen Abrechnungen mit der SLKK gültig. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, bei seiner Abrechnung die Karten-Nummer und die neue Sozialversicherungsnummer aufzuführen. Wenn die Karte nicht vorgezeigt wird und dadurch die Abrechnung nicht reibungslos abläuft, kann die SLKK beim Versicherten eine Gebühr für die entstandenen Mehrkosten verlangen.
- Bitte bewahren Sie die Versicherungskarte und das Begleitschreiben auf und vermeiden Sie allfällige Beschädigungen der Karte, des Magnetstreifens und des Mikroprozessors. Bei einem allfälligen Verlust der Versicherungskarte melden Sie das bitte umgehend bei der SLKK, welche die Karte sperrt und Ihnen eine Ersatzkarte zustellt. Für Ersatzkarten kann eine Gebühr erhoben werden. Bei Beendigung der Versicherungsperiode schicken Sie die Versichertenkarte der SLKK zurück.
- Bitte beachten Sie, dass der Chip der Versichertenkarte nur die administrativen Daten wie Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Name des Versicherers, neue Sozialversicherungsnummer und Kartennummer umfasst. Auf dem Magnetstreifen befinden sich lediglich die Kartennummern für Lesegeräte, welche noch keine Chipkarten lesen können.
- Der medizinische Leistungserbringer kann mit Hilfe der neuen Versichertenkarte, die aktuellen administrativen Daten sowie allfällige Versicherten- und Deckungsinformationen beim Online-Dienst des Versicherers abfragen. Damit kann er die Kartengültigkeit prüfen und feststellen, für welche Versicherungsform Sie versichert sind. Falls Sie diese elektronischen Informationen sperren wollen, müssen Sie dies innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Versichertenkarte beim Versicherer schriftlich beantragen. Dies führt dann aber dazu, dass bei der Patientenaufnahme beim medizinischen Leistungserbringer diese Informationen nicht abgerufen und verifiziert werden können. Auch der bargeldlose Bezug von Medikamenten in der Apotheke wird damit verhindert.
- Bitte verwenden Sie die telefonische Notfall-Telefonnummer auf der Vorderseite der Versichertenkarte, wenn Sie einen medizinischen Notfall haben.
- Falls Sie die fakultative Funktion mit den medizinischen Notfalldaten benutzen wollen, erledigen Sie das bei Ihrem nächsten Besuch bei Ihrem Hausarzt. Er ist berechtigt und er kann in ihrem Auftrag mit seinem elektronischen Leistungserbringerausweis diese Notfalldaten abspeichern. Wenn Sie diese Notfalldaten mit einem PIN schützen lassen wollen, müssen Sie allerdings den PUK-Code, welchen Sie im Begleitschreiben erhalten haben, zum Arzt oder ins Spital mitnehmen. Falls Sie Ihren PUK-Code verloren haben, melden Sie sich bitte beim Versicherer. Er kann veranlassen, dass Sie den PUK-Code erneut zugeschickt erhalten.
- Bitte vernichten Sie sofort nach dem Erhalt dieser neuen Versichertenkarte Ihre bisherige Versichertenkarte ohne Mikroprozessor.
Weitere Informationen unter:
www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/07060/index.html?lang=de

