Facts and Figures


Das sollten Sie wissen

  • Die KRANKENKASSE SLKK bietet allen Gesuchstellern eine obligatorische Krankenpflegeversicherung an. In der Grundversicherung besteht die Pflicht, jeden Antragsteller oder Antragstellerin aufzunehmen, sofern er oder sie Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet der Krankenkasse hat.
  • Die Zusatzversicherungen sind nicht obligatorisch, deshalb besteht keine Versicherungspflicht durch die SLKK VERSICHERUNGEN.
  • Bitte beachten Sie, dass ihre Versicherungsprämien aufgrund des Wohnortes ermittelt werden.
  • Das Tätigkeitsgebiet der SLKK ist in der Karte grün markiert.

    Tarifgebiete
    swissmap (gross) (10 KB)
  • Die Tarifzonen wurden gesamtschweizerisch durch Bundesbeschluss festgelegt. Die Prämien aller Versicherungssparten werden vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) resp. Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) überprüft und genehmigt.
  • Bei verschiedenen Versicherungssparten hängt die Prämie auch vom Alter und Geschlecht der versicherten Person ab.


- 90 Jahre SLKK - Chronologie



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