Individuelle Prämienverbilligung (IPV)


So kommen Sie zu Ihrer Prämienverbilligung!
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämienverbilligung IPV.

Die bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse bestimmen sich auf Grund der finanziellen, der persönlichen und der familiären Verhältnisse. Die Höhe der Prämienverbilligung ist nach wirtschaftlichen Verhältnissen und nach Prämienregionen abgestuft. Die Kantone sind für den Vollzug der Prämienverbilligung zuständig. Weitere Informationen zu ihrer Prämienverbilligung erhalten Sie auf der Webseite ihres Wohnkantons oder telefonisch bei den zuständigen Sozialversicherungsanstalten und Ausgleichskassen.

Falls Sie Fragen zur Prämienverbilligung haben, wenden Sie sich nicht an die Krankenkasse SLKK, wir können Ihnen leider nicht weiterhelfen.

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