In dieser Versicherungssparte haben Sie vier Möglichkeiten, Ihren Versicherungsschutz zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder zur obligatorischen Unfallversicherung zu optimieren. Im Vordergrund stehen die freie Spitalwahl und ab Halbprivatabteilung zusätzlich die freie Arztwahl. Sie können sich entweder Allgemein, Halbprivat, Privat oder Weltweit ohne Summenbegrenzung versichern lassen. Die freie Wahl des Spitals und des Arztes ist auch heute noch ein wichtiger Aspekt für eine rasche Genesung.
Reglement
|
Kombinierte Spital-Zusatzversicherung Allgemein
Mit dieser Versicherung geniessen
Sie Versicherungsschutz in allen öffentlichen Heilanstalten in der ganzen Schweiz.
Kombinierte Spital-Zusatzversicherung Privat
Die private kombinierte Spital-Zusatzversicherung deckt die
Aufenthalts- und Behandlungs-
kosten
in den gewählten
Abteilungen öffentlicher und
privater Heilanstalten
in der
ganzen Schweiz. Mit freier
Arztwahl. |
|
Kombinierte Spital-Zusatzversicherung
Halbprivat
Mit der Spital-Zusatzversicherung Halbprivat stehen Ihnen die halbprivaten Abteilungen
der öffentlichen und privaten Heilanstalten
der ganzen Schweiz offen. Mit freier Arztwahl.
Kombinierte Spital-Zusatzversicherung Weltweit ohne Summenbegrenzung Privat
Mit dieser höchsten Versicherungsstufe
geniessen Sie Versicherungsschutz weltweit.
Diese Versicherung übernimmt die
Aufenthalts- und Behandlungskosten von im Ausland plötzlich auftretenden Beschwerden,
in der gewählten Heilanstalt auf der ganzen Welt. Es lohnt sich zudem, diese Versicherungsart bereits in jüngeren Jahren abzuschliessen, um
den Versicherungsschutz im Alter beanspruchen
zu können. Unsere
Zusatzversicherungen unterliegen einer Altersbeschränkung.
Zusätzlich werden allen kombinierten
Spital-Zusatzversicherungen mit einer ärztlichen Verordnung Kosten an eine Haushaltshilfe (Spitex/Pro Senectute) vergütet.
|